Änderung der Landesbauordnung: Vereinfachung für private Bauherren

03. Juli 2021, 18:00Uhr

Die Landesregierung NRW arbeitet weiter an mehr Wohnraum für unsere Städte und hat diverse Änderungen an der Landesbauordnung vorgenommen. So ist u.a. künftig der Ausbau von Dachgeschossen und Dachaufbauten verfahrensfrei möglich, wenn sie statisch unbedenklich sind.

Für die Innenstädte wird eine Innovationsklausel eingeführt, die Nutzungsänderungen für einen Zeitraum von zwölf Monaten erleichtert. Damit soll verhindert werden, dass Geschäfte, die in der Corona-Krise aufgeben mussten, lange leer stehen.  Sinnvolle Maßnahmen, die echte Lösungen bieten. Weiter so!

 

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