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von verschiedenen Abgeordneten und Verbänden

Quick-Freeze statt Massenüberwachung

Die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ist seit über einem Jahrzehnt ausgesetzt. Bereits 2008 wurde die vorsorgliche Speicherung von Telekommunikationsdaten wegen grundrechtlicher Bedenken auf Eis gelegt. Nun bringt Bundesjustizminister Marco Buschmann neue Bewegung in diese langjährige Debatte. Sein Gesetzentwurf achte, so betont er, die Grundrechte, sei rechtssicher und effektiv. Am Donnerstag hat er die Pläne an Bundesländer und Fachverbände übermittelt, die nun innerhalb von sechs Wochen eine Stellungnahme abgeben sollen. Das vorgeschlagene Quick-Freeze-Verfahren zielt dabei darauf ab, Telekommunikationsdaten nur dann zu speichern, wenn der Verdacht besteht, dass die Daten im Zusammenhang mit einer schweren Straftat stehen.

Im Gegensatz zum Quick-Freeze-Verfahren beinhaltet die Vorratsdatenspeicherung die anlasslose Speicherung der Daten aller Bürgerinnen und Bürger — vorsorglich also — um dann im Falle einer schweren Straftat darauf zugreifen zu können. Buschmann machte deutlich: „Ein solches Instrument der Massenüberwachung passt nicht zu unserem liberalen Rechtsstaat.“ FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle teilte diese Auffassung in einem Interview mit Deutschlandfunk: „Das Quick-Freeze-Verfahren hat eben den Vorteil, dass Tatverdächtige entsprechend einer Datenspeicherung unterzogen werden, aber nicht 80 Millionen Bundesbürger, die sich nichts haben zuschulden kommen lassen.“ Buschmann erteilte den Befürwortern der Vorratsdatenspeicherung eine klare Absage: „Alle Versuche, in Deutschland eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung einzuführen, sind vor Gericht gescheitert. Auch nach den jüngsten Urteilen des Europäischen Gerichtshofs wäre eine solche Maßnahme mit erheblichen rechtlichen Risiken verbunden.“

Datenspeicherung nur bei konkretem Anlass

Bereits 2008 setzte das Bundesverfassungsgericht Teile der deutschen Vorratsdatenspeicherung per Eilentscheidung aus – der Auftakt zu weiteren Gerichtsurteilen, die das Vorhaben scheitern ließen. Im September 2022 stellte der Europäische Gerichtshof schließlich fest, dass die allgemeine und anlasslose Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten gegen Grundrechte verstößt.

Buschmann ist überzeugt, dass sich niemand mehr wirklich frei fühlen würde, wenn der Staat ohne konkreten Anlass die Verbindungsdaten aller Bürgerinnen und Bürger überwacht. Gleichzeitig betonte er, wie notwendig es für Staatsanwaltschaften und Polizei sei, wirksame Mittel im Kampf gegen das Verbrechen zur Verfügung zu haben. Quick-Freeze bietet hier eine Lösung, die sowohl den Interessen der Polizei als auch der Bürger gerecht wird: Im Gegensatz zur Vorratsdatenspeicherung ist es ein gezieltes Instrument, das die Speicherung von Daten nur bei konkretem Verdacht auf eine Straftat erlaubt.

Konkret läuft das Verfahren in zwei Schritten ab. Bei Verdacht auf eine schwere Straftat wie etwa Raub, Mord, Kindesmissbrauch oder Totschlag können Ermittlungsbehörden in einem ersten Schritt bei einem Richter beantragen, die Verbindungsdaten, die im Zusammenhang mit dem Verbrechen stehen, „einzufrieren“. Dieser sogenannte Richtervorbehalt dient dem Schutz der Grundrechte der betroffenen Personen. In dringenden Fällen kann auch die Staatsanwaltschaft die Anordnung treffen, wobei das Gericht die Maßnahme innerhalb kurzer Zeit bestätigen muss. Zeit ist dabei entscheidend, denn Telekommunikationsanbieter löschen die Daten in der Regel innerhalb weniger Tage. Ist das „Einfrieren“ der Daten erfolgt, haben die Ermittlungsbehörden einen Monat Zeit, den Verdacht zu konkretisieren. Ein Richter kann dann, bei ausreichend verdichteten Hinweisen, die Einsicht in die Daten anordnen. Unter bestimmten Umständen kann diese Frist um bis zu drei Monate verlängert werden.

Mehr Sicherheit durch Bürgerrechte

Zu den erfassten Verbindungsdaten gehören IP-Adressen und Telefonnummern sowie Informationen über Gesprächsdauer und Kontaktpersonen. Bei Mobiltelefonen werden zusätzlich geografische Daten erfasst. Die Inhalte von Gesprächen oder Nachrichten sind ausdrücklich nicht betroffen.

Auch nach geltendem Recht können Ermittlungsbehörden bereits Verkehrsdaten erheben, allerdings unter strengeren Voraussetzungen als im Quick-Freeze-Verfahren. Derzeit dürfen Verkehrsdaten nur bei Verdacht auf eine schwerwiegende Straftat und gegen den Täter oder Teilnehmer einer solchen Tat übermittelt werden. Die neue Sicherungsanordnung greift hier früher ein: Es reicht, wenn die Verkehrsdaten im Zusammenhang mit dem Verdacht einer erheblichen Straftat stehen, ohne dass sich der Verdacht bereits gegen eine konkrete Person richten muss.

Das Quick-Freeze-Verfahren schließt eine seit Jahrzehnten bestehende Rechtslücke. Kuhle bezeichnet es als „guten Kompromiss zwischen den praktischen Anforderungen der Sicherheitsbehörden und den Bürgerrechten.“ Das ständige Beharren von Union und SPD auf einem verfassungswidrigen Instrument habe viel zu lange dazu geführt, dass eine effektive Verbrechensbekämpfung verhindert und den Strafverfolgungsbehörden Steine in den Weg gelegt worden sind. Buschmann fasst es so zusammen: „Quick-Freeze steht für anlassbezogenes Einfrieren von Daten statt für anlasslose Massenspeicherung.“ Das ist ein echter Meilenstein und zeigt: Bürgerrechte und effektive Strafverfolgung gehen Hand in Hand.

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Den Schutzschild der Grundrechte stärken

Das Beispiel Polen hat gezeigt, welche Möglichkeiten es auch in einer Demokratie geben kann, das Justizsystem umzubauen und den Rechtsstaat zu schwächen. Dem stemmen sich die Regierungsfraktionen zusammen mit der Union auf Drängen von FDP-Präsidiumsmitglied und Justizminister Dr. Marco Buschmann entgegen. In der ersten Lesung des Gesetzesentwurfes erinnerte Buschmann daran, dass das Bundesverfassungsgericht vor 75 Jahren als demokratisches Experiment und als Lehre aus den Fehlern der Weimarer Republik gegründet worden sei. „Mittlerweile hat es sich als Bollwerk der liberalen Demokratie bewiesen“, so Buschmann. „Das Bundesverfassungsgericht ist Schutzschild der Grundrechte, aber sein eigener Schutzschild braucht noch mehr Widerstandskraft“, machte Buschmann deutlich.

Im Interview mit dem ARD-Morgenmagazin stellte Buschmann aber zugleich klar: „Es wäre naiv zu glauben, man könnte durch zusätzliche Regeln dafür sorgen, dass das Land ohne Schaden bliebe, sollten eines Tages Extremisten die Mehrheit in den Parlamenten übernehmen.“ Auch die beste Gesetzgebung könne Extremisten nicht völlig stoppen. Man könne negative Auswirkungen verzögern und abmildern, aber auch „die klügste Verfassung und das klügste Gesetz“ könnten sie nicht völlig verhindern.

Das stärkt unsere liberale Demokratie

Er sei ein großer Befürworter der geplanten Grundgesetzänderung zur Stärkung des Bundesverfassungsgerichtes, betonte Buschmann. Die Politik müsse Voraussetzungen schaffen, um die Zunahme von Extremismus zu verhindern. Es brauche immer eine Mehrheit seriöser Demokraten. Rechtliche Veränderungen würden nicht die politische Auseinandersetzung ersetzen. Buschmann unterstrich einmal mehr: „Wir haben in Polen, in Ungarn gesehen, welche perfiden Taktiken es gibt, Verfassungsgerichte lahmzulegen, zu beschädigen, in ihrer Unabhängigkeit einzuschränken. Und deshalb wollen wir diese Lernerfahrung jetzt nutzen, um das Bundesverfassungsgericht besser abzustützen.“

Demnach sollen die Zahl der Richter und der Senate sowie weitere zentrale Vorgaben zur Struktur des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz verankert werden. Damit soll die Unabhängigkeit und Funktionsfähigkeit des Gerichts auch in politisch angespannten Zeiten sichergestellt werden. Buschmann erläuterte, dass es insbesondere um den theoretischen Fall gehe, „dass es obstruktive Minderheiten oder gar Mehrheiten gibt, die nicht wollen, dass das Verfassungsgericht gut funktioniert“.

Hier soll ein Ersatzwahlmechanismus etabliert werden, der es erlaubt, dass Bundestag und Bundesrat, die für die Wahl der Richter zuständig sind, für das jeweils andere Organ als Ersatzorgan eintreten kann, wenn eine solche Blockade auftreten sollte. „Auch das ist ein Stück Schutz des Bundesverfassungsgerichts. Und auch das stärkt unsere liberale Demokratie weiter.“

Alle sind zum Schutz der Demokratie aufgerufen

Buschmann mahnte zum Abschluss seiner Rede im Bundestag: „Der wichtigste Schutz unserer Demokratie ist eine Politik, die den Bürgerinnen und Bürgern zeigt, dass die ganz übergroße Mehrheit dieses Landes auf die parlamentarische Demokratie vertrauen kann.“ Er appellierte: „Deshalb haben wir alle die Aufgabe, egal an welcher Stelle, ob Mehrheit und Minderheit, egal in welcher Fraktion, dafür zu sorgen, dass die übergroße Mehrheit in unserem Land immer erkennen kann, dass ihre Interessen besser bei seriösen Demokraten aufgehoben sind, anstatt bei Leuten, die die Probleme nicht lösen, sondern sich an ihnen weiden. Das ist die wichtigste Aufgabe, um den Schutz unserer Verfassung zu gewährleisten.“

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Wir werden der Chatkontrolle nicht zustimmen

Die EU-Kommission hatte 2022 einen Vorschlag vorgelegt, wonach Anbieter wie Google oder Facebook unter bestimmten Umständen verpflichtet werden können, ihre Dienste mithilfe von Software massenhaft nach Missbrauchsdarstellungen von Kindern zu durchsuchen. Nachdem im Juni eine geplante Abstimmung zu dem Thema kurzfristig vertagt wurde, könnte nun Ungarn mit seinem jüngsten Anlauf zur Chatkontrolle scheitern. Die niederländische Regierung hat sich am Dienstag eindeutig gegen den Vorschlag der ungarischen Ratspräsidentschaft gestellt.

Auch die Freien Demokraten bleiben bei ihrem erheblichen Widerstand. Sie sprechen von einer „Chatkontrolle“ und fürchten Massenüberwachung. Bundesjustizminister Marco Buschmann sprach sich erneut vehement gegen die EU-Pläne aus. Er sagte, die Chatkontrolle bedeute „nichts anderes als das anlasslose und massenhafte Scannen — selbst verschlüsselter — privater Kommunikation“. Auch viele Daten in einer Cloud könnten so ohne konkreten Tatverdacht durchforstet werden. Ein derart schwerer Eingriff in die Privatsphäre der Bürger wäre unverhältnismäßig. Aufgrund der Erfahrungen mit zwei Diktaturen, die die Privatsphäre missachteten, achte Deutschland besonders auf den Schutz privater Kommunikation, so Buschmann.

In einem offenen Brief hatten die Freien Demokraten schon zuvor gemeinsam mit anderen Politikern aus Europa an die EU-Mitgliedstaaten appelliert, gegen die sogenannte Chatkontrolle zu stimmen. Man sei davon überzeugt, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen mit den europäischen Grundrechten unvereinbar seien, hieß es in dem Papier, zu dessen Unterzeichnern unter anderem Marie-Agnes Strack-Zimmermann und Konstantin Kuhle sowie Moritz Körner gehören.

Chatkontrolle schafft keine zusätzliche Sicherheit für Kinder

„Kein Mensch würde auf die Idee kommen, dass ich einem staatlichen Aufseher etwa mein Fotoalbum zur Vorabkontrolle vorlegen müsste, bevor ich einem Freund meine jüngsten Urlaubsfotos zeige“, führte Buschmann aus. Er betonte: „Die Bundesregierung wird der Chatkontrolle nicht zustimmen.“ Sollte der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten das Vorhaben am Donnerstag dennoch durchwinken, „werden wir uns in den Trilog-Verhandlungen mit aller Kraft einbringen“. 

Den Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern des offenen Briefes zufolge ist ein Ansatz nötig, der unter anderem den Schutz vor sexuellem Kindesmissbrauch in den Vordergrund stellt. Außerdem seien mehr Ressourcen und eine gezieltere Koordinierung der europäischen Strafverfolgungsbehörden nötig. Der digitalpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion und ebenfalls Mitinitiator des Briefes, Maximilian Funke-Kaiser, sagte, die „Chatkontrolle“ schaffe keine zusätzliche Sicherheit für Kinder, sondern führe zum Ende der privaten Kommunikation über Messenger, wie man sie kenne.

Chatkontrolle mit aller Kraft verhindern

Auch FDP-Fraktionschef Christian Dürr hat entschlossenen Widerstand seiner Partei gegen eine allgemeine Kontrolle von Messenger-Diensten bekräftigt. „Wir werden uns mit aller Kraft dafür einsetzen, die europäische Chatkontrolle zu verhindern“, sagte Dürr der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Die Vorstellung, dass die Betreiber Chat-Nachrichten oder versendete Bilder ohne Anlass mitlesen könnten, sei „geradezu absurd“.

Dürr kritisierte: „Die angebliche Option, die Überwachung auf dem eigenen Gerät ablehnen zu können, ist in Wahrheit keine Option, sondern ein Zwang. Denn wer ablehnt, darf keine Bilder und Videos mehr verschicken.“ Der aktuelle Gesetzesvorschlag würde nach seinen Worten zu massiven Eingriffen in die Grundrechte führen. Er forderte: „Die Bekämpfung von Verbrechen muss sich gezielt gegen die Verbrecher richten und nicht gegen Millionen Menschen, die Messenger-Dienste nutzen, um mit Familie und Freunden in Kontakt zu bleiben.“

Freie Demokraten wollen effektiv gegen Kindesmissbrauch vorgehen

In einem Beschluss des FDP-Präsidiums „Bürgerrechte stärken – Chatkontrolle verhindern“ plädieren die Freien Demokraten für eine Stärkung der Strafverfolgung von Kindesmissbrauch durch eine bessere Ausstattung der Sicherheitsbehörden. „Kindesmissbrauch ist ein grausames Verbrechen, das die Opfer ein Leben lang begleitet. Hinter dem Deckmantel eines freien Internets darf keine Gesetzeslosigkeit grassieren.“

Statt jedoch diese abscheulichen Verbrechen durch das unverhältnismäßige Aufgeben der Grundrechte aller EU-Bürgerinnen und -Bürger zu bekämpfen, sollte mehr in die Ausstattung der Polizei, der Europäischen Polizeibehörde Europol und in die zwischenstaatliche Zusammenarbeit der Behörden investiert werden. „Wir Freie Demokraten wollen mehr Prävention und Verfolgung von Kindesmissbrauch. Kinder werden durch mehr Personal für Polizei, Jugendämter und Justiz geschützt, nicht durch anlassloses Ausspionieren“, heißt es in dem Beschluss.

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Ein Meilenstein für die effektive Strafverfolgung

Die Regierungskoalition schafft Klarheit: Beim Verdacht auf eine schwere Straftat wie Mord oder Totschlag werden Verkehrsdaten in der Telekommunikation zur Strafverfolgung gespeichert. FDP-Präsidiumsmitglied und Justizminister Marco Buschmann bewertet die Einigung als Meilenstein für die Strafverfolgung in Deutschland. „Es war höchste Zeit. Das Quick-Freeze-Verfahren kommt“, so Buschmann. „Darauf haben wir uns jetzt geeinigt. Das ist ein guter Tag für Freiheit und Sicherheit in Deutschland.“

Das von Buschmann vorgeschlagene Quick-Freeze-Verfahren soll nun zügig umgesetzt werden. Einen entsprechenden Referentenentwurf hatte der Justizminister bereits im Herbst 2022 vorgelegt, nachdem der Europäische Gerichtshof in einem Urteil die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland als rechtswidrig eingestuft hatte.

Ein neues und grundrechtsschonendes Instrument

„Für Quick-Freeze statt der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung habe ich seit vielen Monaten gekämpft“, erklärte Buschmann gegenüber der WELT. „Denn wenn der Staat alle Bürgerinnen und Bürger unter einen Generalverdacht stellt und ihre Kommunikationsdaten anlasslos speichern lässt, ändern Menschen ihr Verhalten in der Kommunikation und im Netz. Niemand fühlt sich mehr richtig frei – das ist nicht zu rechtfertigen und verstößt gegen unsere Grundrechte, wie mehrfach höchstrichterlich festgestellt wurde.“

Der Justizminister führte weiter aus: „Unsere Verständigung nun ist aber auch ein Meilenstein für die effektive Strafverfolgung. Durch das wiederholte Scheitern der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung vor höchsten Gerichten fehlten unseren Ermittlerinnen und Ermittlern jahrelang wichtige Befugnisse.“ Die bisherige allgemeine Vorratsdatenspeicherung habe nicht angewandt werden können, „weil sie rechtswidrig ist. Wir geben den Ermittlungsbehörden jetzt ein neues und grundrechtsschonendes Instrument an die Hand.“

Ihm sei wichtig, die Befugnisse der Ermittler rasch zu verbessern. Denn sie würden aktuell mit einem Gesetz alleine gelassen, das nicht angewendet werden könne. Er habe bereits in der Vergangenheit für das Quick-Freeze-Verfahren geworben. Damit können Ermittlungsbehörden bei dem Verdacht auf eine schwere Straftat relevante Verkehrsdaten umgehend bei den Providern einfrieren lassen, um sie später im Verfahren zu nutzen. Ermittlungsbehörden würden damit gestärkt und Grundrechte geschützt: „So schaffen wir Rechtssicherheit, schließen Sicherheitslücken und stärken zugleich digitale Bürgerrechte.“

Vorratsdatenspeicherung wird in Mottenkiste verbannt

Die Einigung sei „ein Meilenstein”, sagte FDP-Bundesvorstandsmitglied und Innenpolitiker Manuel Höferlin. „Nach über zehn Jahren des Wartens erhalten die Beamten endlich ein rechtssicheres und anwendbares Instrument zur Verbrechensbekämpfung.” Damit zerschlage man „den Gordischen Knoten bei Ermittlungen im Netz, denn seit Jahren gab es keine verfassungsfeste Regelung zur Vorratsdatenspeicherung”, so Höferlin. „Wir beenden die von der Union geschaffene Rechtsunsicherheit und verhindern zugleich die anlasslose Überwachung aller Bürgerinnen und Bürger. Die Einführung ist ein wichtiger Schritt zum Schutz unserer digitalen Bürgerrechte. Wir stellen sicher, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewahrt bleibt und stärken zugleich die Ermittlungsbehörden bei der Strafverfolgung.“

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FDP fordert kritische Aufarbeitung der Corona-Politik

Vor vier Jahren hatte sich das Coronavirus binnen weniger Wochen weltweit ausgebreitet. In Deutschland führte das zu nie dagewesenen Eingriffen in das Leben der Bürgerinnen und Bürger. Die Maßnahmen spalteten die Gesellschaft in jene, die Verständnis hatten und jene, die protestierten. Diese Spaltung hält in Teilen bis heute an – die aktuelle Diskussion nach der Veröffentlichung von Akten aus dem Robert-Koch-Institut aus der Pandemiezeit sind dafür nur ein Beleg.

FDP-Chef Christian Lindner fordert nun eine umfassende Analyse der politischen Entscheidungen in der Corona-Zeit. „Wir müssen die Pandemie aufarbeiten, um die richtigen Schlussfolgerungen für die Zukunft ziehen zu können“, sagte Lindner dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Heute wisse man, „dass viele Entscheidungen der früheren Bundesregierung großen sozialen und wirtschaftlichen Schaden angerichtet haben“. So seien „Schulschließungen, Kontaktbeschränkungen, Ausgangssperren und Zutrittsverbote zum Teil absolut unverhältnismäßige Eingriffe in die Freiheitsrechte“ gewesen.

Fehler reflektieren und daraus lernen

Auch FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai verlangte eine kritische Beschäftigung mit der staatlichen Politik in der Corona-Pandemie. Wie notwendig dies sei, zeigten die Corona-Protokolle noch einmal deutlich, sagte er. „Dass auch rationale Kritik an den verhängten Freiheitseinschränkungen oftmals in die Nähe von Corona-Leugnern gerückt wurde, hat zur Spaltung unserer Gesellschaft beigetragen.“ Gerechtfertigte Forderungen nach einem gemäßigten Kurs, wie sie Bundesjustizminister Marco Buschmann gestellt habe, seien diffamiert worden. 

„Zur Aufarbeitung der Pandemie ist jetzt eine Enquete-Kommission dringend notwendig, um die begangenen Fehler klar zu benennen und künftig zu vermeiden“, sagte der FDP-Generalsekretär. Dafür sei eine Veröffentlichung sämtlicher Protokolle des RKI-Krisenstabs notwendig. „Auch Teile der Politik werden ihre Rolle während dieser Zeit erklären müssen.“ FDP-Vize Johannes Vogel sagte: „Wir sollten die Fehler ebenso wie die richtigen Entscheidungen während der Corona-Pandemie reflektieren und aus diesen lernen“.

Enquete-Kommission ist das Mittel der Wahl

Christian Lindner erinnerte daran, dass es in einigen Bundesländern nicht möglich war, „abends zusammen mit der eigenen Ehefrau mit dem Hund Gassi zu gehen. Auch die Sperrung von Spielplätzen und die Schließung von Outdoor-Sporteinrichtungen war – rückblickend betrachtet – überzogen“, beklagte der FDP-Chef. Er begrüßte, dass nun neue Bewegung in der Frage der Aufarbeitung komme. „Die FDP setzt sich dafür ein, dass sich eine Enquete-Kommission des Bundestags mit der Aufarbeitung der Pandemie befasst“, sagte Lindner. In die Arbeit dieses Gremiums könnten auch Experten direkt eingebunden werden. „Deswegen ist eine Enquete-Kommission das Mittel der Wahl.“

Die Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses hingegen könnte „zur parteipolitischen Profilierung missbraucht“ werden, warnte Lindner. Ihm gehe es aber nicht darum, „Entscheider anzuklagen“. Wichtig sei es, einen „gesellschaftlichen Lernprozess“ aufzusetzen. „Eine transparente Aufarbeitung könnte Verschwörungstheoretikern und Querdenkern den Wind aus den Segeln nehmen. Ich nehme wahr, dass die Union, die sich bislang gegen eine Aufarbeitung gesperrt hat, über eine Kurskorrektur nachdenkt“, so Lindner. Die Spaltung der Gesellschaft dauere zum Teil bis heute an. Eine systematische Fehleranalyse könne einen Betrag zur Aussöhnung von Befürworten und Gegnern der Maßnahmen leisten. „Ziel muss es sein, dass wir auf eine künftige Pandemie besser vorbereitet sind. Es wäre fatal, wenn sich die Fehler der Vergangenheit wiederholen würden.“

Aufarbeitung ist dringend notwendig

Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki und der FDP-Gesundheitspolitiker Andrew Ullmann haben schon vor gut einem Jahr ein Positionspapier mit der Forderung nach einer Enquetekommission vorgelegt. Doch die SPD ist gegen eine Pandemie-Aufarbeitung im Bundestag. „Wir haben drei Jahre in einem gesellschaftlichen Zustand gelebt, der dringend aufgearbeitet werden muss“, sagte Ullmann, Arzt und gesundheitspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, zu t-online. „Außerdem werden wir weitere Pandemien erleben, auf welche wir uns entsprechend vorbereiten müssen.“

Ullmann kritisiert: „Leider ist der Zuspruch seitens der Koalitionspartner bislang noch ausgeblieben.“ Aus seiner Sicht sei „nicht erklärlich“, woher der Widerstand rührt. „Trotz hoher Arbeitsbelastung können wir als Parlamentarier doch nicht das Notwendige liegen lassen, weil wir die Mehrarbeit dafür scheuen.“

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FDP setzt Zeichen gegen Homophobie und für Vielfalt

Die Stadion-Beleuchtungsaktion war als Protest gegen ein Gesetz der Regierung von Ministerpräsident Viktor Orban geplant, das die Informationsrechte von Jugendlichen in Hinblick auf Homosexualität und Transsexualität in Ungarn einschränkt und in der vergangenen Woche vom ungarischen Parlament gebilligt worden war. So verbiete das Gesetz beispielsweise „Werbung“ für Homosexualität oder Geschlechtsangleichungen bei Minderjährigen. Das sei ein riesiges Problem, erklärt FDP-Europaabgeordnete Moritz Körner in einem Interview mit dem RBB.

„Wir reden hier wirklich darüber, ob wir in ein paar Jahren keinerlei NGO-Organisationen mehr haben, die sich um die Rechte von queeren Menschen in Ungarn kümmern können“, sagt Körner. Das sei ein zentraler Angriff auf Vielfalt und queere Menschen innerhalb Europas. „Dagegen müssen wir ganz konkret auch etwas tun. Die Politk muss endlich tätig werden und die EU-Kommission auch."

Doch nicht nur bei LGBTQ+-Personen werde gegen EU-Recht verstoßen. Denn gegen Ungarn laufen bereits über 100 Vertragsverletzungsverfahren. Der Rechtstaat in Ungarn werde insgesamt immer mehr auseinander gebaut und erodiert. Deshalb habe das Europäische Parlament eine Klage eingereicht, damit der neue Rechtstaatsmechanismus endlich angewendet wird. „Das ist ein neues Instrument, das wir verhandelt haben, als Euopäisches Parlament, sodass wir auch tatsächlich EU-Gelder zurückhalten können, wenn Rechtstaatlichkeit nicht eingehalten wird und das muss jetzt endlich kommen“, fordert der Freie Demokrat.

Zwar habe die EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen das ungarische Gesetz eine Schande genannt und rechtliche Konsequenzen gegen Ungarn angekündigt, doch habe sich das Körner bereits vor einer Woche von ihr gewünscht. „Es hat offensichtlich Diskussionen um beleuchtete Fußballstadien gebraucht und viel öffentlichen Druck, damit sie jetzt zu diesem Schritt geht. Aber der ist trotzdem richtig und erstmal ein gutes Zeichen.“ Denn Ungarn sei auf dem Weg zu einem autokratischen Staat, die EU dürfe nicht weiter zuschauen.

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Staatstrojaner sind Generalangriff auf die Bürgerrechte und die IT-Sicherheit

Durch die Gesetze kann nun auch die Bundespolizei künftig die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) nutzen. Für die Freien Demokraten ist die Einführung der Quellen-TKÜ für Bundespolizei und Verfassungsschutz sei "ein Generalangriff auf die Bürgerrechte und die IT-Sicherheit", sagte der innenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Konstantin Kuhle, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Denn der Umgang mit Sicherheitslücken sei gänzlich. Zudem bringe der Staatstrojaner Nachteile für alle Menschen, die digital kommunizierten.

In einem Antrag der FDP schlagen die Freien Demokraten eine "Überwachungsgesamtrechnung statt weiterer Einschränkungen der Bürgerrechte" vor. Die Fraktion forderte die Bundesregierung auf, "beim Vorschlag neuer Überwachungsbefugnisse Zurückhaltung walten zu lassen". Denn das Zeil müsse sein, das "Gesamtmass staatlicher Überwachung, dem die Bürgerinnen und Bürger durch Eingriffsbefugnisse und Zugriffspraxis der Sicherheitsbehörden täglich ausgesetzt sind", so gering wie möglich zu halten.

Der Beschluss der Staatstrojaner-Gesetze entspreche dagegen einem Generalangriff auf die Bürgerrechte. Besonders vor dem Hintergrund der laufenden Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die Regelungen in der Strafprozessordnung zum Staatstrojaner, hätte man "aus Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht die Entscheidung aus Karlsruhe abwarten müssen, bevor hier der nächste Staatstrojaner eingeführt wird, der sogar noch weiter geht als der Staatstrojaner für die Polizei", kritisiert Thomae. Denn dieser greife sogar im Gefahrenvorfeld ein, bevor überhaupt Straftaten verübt worden sind oder ein Verdacht aufgetaucht ist.

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FDP fordert Lockdown-Ende für Geimpfte

Das sieht auch der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Stephan Thomae, so. „Dieses Vorgehen ist nicht mehr infektiologisch begründet, sondern willkürlich. Die Gerichte werden dann möglicherweise die Regierung überholen. Wie schon häufiger. Wer so regiert, darf sich nicht wundern, wenn seine Pandemiepolitik an Unterstützung in der Bevölkerung verliert."

Auch FDP-Chef Christian Lindner kritisierte den „Trödelmodus“ der Bundesregierung. „Für Menschen, die zum zweiten Mal geimpft sind, von denen keine Gefahr für andere ausgeht und die selbst auch nicht gefährdet sind, verbietet sich jede Form der Freiheitseinschränkung!“ Er forderte, auch Kinos und Restaurants für Geimpfte zu öffnen und verwies darauf, dass insbesondere für ältere Menschen, Risikopatienten sowie vulnerable Gruppen die geltenden Freiheitseinschränken schwer wiegten. „Diese Menschen haben im Zweifelsfall eine andere Lebensspanne als Anfang 20-Jährige“, so Lindner. Wer geimpft sei, müsse deshalb seine Freiheit schnellstmöglich zurückerhalten. „Es sollte uns alle stolz machen und kein Anlass für Neid sein, dass für Geimpfte ein Leben ohne Beschränkungen wieder möglich sein kann.“

Mit Blick auf die Impfneid-Debatte stellte FDP-Generalsekretär Volker Wissing klar, dass die Verantwortung dafür nicht bei den Geimpften zu suchen sei. „Ganz klar: Die liegt bei der Bundesregierung, die viel zu spät Impfstoff beschafft hat.“ Die nun konstatierten Ungerechtigkeiten seien Folge der viel zu langsam angelaufenen Impfungen in Deutschland. Wissing forderte die Bundesregierung erneut auf, mehr Fahrt in die Impfungen zu bringen. Zusätzlich sollten Testangebote ausgewertet werden. „Damit diejenigen, die noch nicht geimpft wurden, die Möglichkeit haben, wenigstens nach einem negativen Test am Leben wieder stärker teilzunehmen.“

Die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Christine Aschenberg-Dugnus, forderte ebenfalls mehr Anstrengungen. „Wir brauchen unbürokratische und flexible Möglichkeiten, um den Weg zur Impfung für alle zu erleichtern. Mobile Impfteams können hierbei ihren wichtigen Beitrag leisten. Diese können die Menschen vor Ort individuell informieren und etwaige Hemmschwellen abbauen. Zudem könnte neben den mobilen Impfteams auch geschultes Fachpersonal beispielsweise in Einkaufszentren oder auf Parkplätzen Impfungen anbieten.“

Laut Robert Koch-Institut hatten Anfang Mai 26,9 Prozent der Bevölkerung mindestens eine Impfung bekommen, 7,7 Prozent die zweite.

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FDP reicht Verfassungsbeschwerde gegen Infektionsschutzgesetz ein

Die Klage der Freien Demokraten richtet sich jedoch nicht nur gegen die Ausgangssperren sowie gegen die (alleinige) Orientierung an der Inzidenz. Die Gesetzesnovelle ignoriere, dass vollständig Geimpfte und Genesene nach dem Stand der Wissenschaft nur eine sehr geringe Infektionsgefahr darstellen. Sie werden bisher nicht von Kontaktbeschränkungen ausgenommen. Entscheidungen zu möglichen Erleichterungen hatten Bund und Länder zuletzt bei ihrem Impfgipfel auf Ende Mai verschoben.

Die Freien Demokraten hatten bereits zuvor auf Erleichterungen für bereits Geimpfte gepocht. Das Vorgehen der Bundesregierung kritisierte FDP-Generalsekretär Volker Wissing scharf. „Deutschland ist keine Schönwetter-Demokratie, in der es Grundrechte nur bei Sonnenschein gibt. Es kann doch nicht wahr sein, dass die Bundesregierung beim Einschränken der Grundrechte den Turbo einlegt, aber bei der Rückgabe in den Trödelmodus verfällt.“ Der Bund wolle die Grundrechte für Geimpfte bewusst bis zum 28. Mai beschneiden. Es sei aber nicht einzusehen, warum etwa Bewohner von Altenheimen, die zweimal geimpft seien, keine normalen Kontakte haben dürften.

„Bisher hat die Bundesregierung die Verlagerung von Kompetenzen auf Bundesebene immer damit begründet, möglichst schnell handeln zu können. Jetzt macht sie bewusst das Gegenteil. Das ist nicht hinnehmbar“, so Wissing. Er verwies darauf, dass der Impfprozess entbürokratisiert und damit beschleunigt werden müsse, damit Geimpfte ihre Freiheiten schneller zurückerhielten.

Auch der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Stephan Thomae, argumentiert, dass das Gesetz die Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern zu sehr beschneide. „Pauschale Ausgangssperren stellen einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Freiheitsrechte dar“, so der Jurist. „Sie sind ungeeignet, das Infektionsgeschehen signifikant einzudämmen und bewirken schlimmstenfalls sogar das genaue Gegenteil. Denn wenn sich die Menschen nicht mehr draußen treffen können, werden sie es verstärkt in Privaträumen tun. Genau dort, wo die Ansteckungsgefahr nachweislich höher ist.“ Weil Ausgangssperren zudem nach einer ganzen Reihe von Untersuchungen kaum einen dämpfenden Effekt auf das Infektionsgeschehen hätten, seien sie angesichts der Schwere des Eingriffs unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig.

Insgesamt 111 Verfahren sind beim Bundesverfassungsgericht seit Beschluss des Gesetzes eingegangen. Auch andere Abgeordnete, Privatpersonen und die Gesellschaft für Freiheitsrechte haben sich mit Verfassungsbeschwerden und Eilanträgen an das Bundesverfassungsgericht gewandt.

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Ergebnisse des Impfgipfels sind enttäuschend

Um die Impfkampagne weiter zu beschleunigen, hatten die Freien Demokraten bereits zuvor ins Gespräch gebracht, Haus-, Fach- und Betriebsärzte schnell und unbürokratisch in die Impfkampagne einzubinden sowie ein Nationales Impfportal und eine Tempoprämie für die Hersteller einzurichten. Deutschland braucht praktikable Lösungen, die den Gesundheitsschutz der Bevölkerung auf breiter Ebene erhöhen, damit diese schnellstmöglich aus dem Lockdown herauskommen.

Dass sich Bund und Länder beim Impfgipfel darauf verständigt haben, die Priorisierung für bestimmte Impfgruppen erst im Juni aufzuheben, sehen die Freien Demokraten kritisch. Allen Impfwilligen sollte schnellstens ein Impfangebot unterbreitet werden. „Einen weiteren Verzug beim Impfen kann sich Deutschland nicht leisten“, so Christian Lindner. „Deshalb sollten die Hausärzte schon vor Juni pragmatisch mit der Impfreihenfolge umgehen können - zum Beispiel, wenn Impfstoff am Ende eines Tages übrig bleibt, für den es Interessenten außerhalb der Reihenfolge gibt. Sie können diese Entscheidung am besten fällen.“

In der Frage, ob man Geimpften und Genesenen Freiheiten zurückgeben könne, hatten die Freien Demokraten im Vorwege des Gipfels ebenfalls deutliche Erleichterungen gefordert. Eine Entscheidung dazu war jedoch von Bund und Ländern auf Ende Mai verschoben worden. „Wer das Virus nicht weitergeben kann, darf nicht länger in seiner Freiheit eingeschränkt werden“, sagte dazu die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Christine Aschenberg-Dugnus.

Sie verwies darauf, dass die FDP-Fraktion bereits bei der Änderung des Infektionsschutzgesetzes dazu einen Änderungsantrag eingebracht hatte, den die Große Koalition aber abgelehnt habe. „Die Debatte über die Rückgabe von Grundrechten an Geimpfte und Genesene ist überfällig“, so die FDP-Gesundheitsexpertin.

Auch FDP-Generalsekretär Volker Wissing forderte die schnelle Rückgabe von Freiheiten an Geimpfte. Er sagte: „Wenn es keinen Anlass mehr gibt, Grundrechte einzuschränken, ist es nicht erlaubt, dies weiter zu tun. Die Verfassung ist da sehr klar.“ Nur folgerichtig sei es, dann auch Betreibern von bestimmten Einrichtungen die Möglichkeit zur Öffnung einzuräumen. "Als Restaurantbesitzer würde ich darauf bestehen, für Geimpfte öffnen zu dürfen", so Wissing. "Bund und Länder sollten hier rasch handeln.“

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